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Die Kfz-Teilkaskoversicherung

Bei einer Teilkaskoversicherung werden die Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei Fällen wie:

Diebstahl;  Raub;  Brand oder Explosion;   Schäden durch Hagel, Blitzschlag, 
Schnee oder Überschwemmungen; 
 Glasbruch;  Haarwild;  Marderbiss oder Schmorschäden abgesichert ist.

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Bei der Festlegung der Versicherungsprämie für einen Teilkaskoversicherung wird die Typenklassen und Regionalklassen Einstufung genutzt. Weitere Merkmale, die in die Berechnung des Beitrages einfließen sind die Kilometerlaufleistung, das Fahrzeugalter und das Alter des Fahrers bzw. das des jüngsten Fahrers. Ein Schadensfreiheitsrabatt wird bei der Berechnung des Beitrags für die Teilkaskoversicherung nicht berücksichtig. Den Versicherungsbeitrag können Sie durch die Höhe der Selbstbeteiligung etwas beeinflussen. Die Selbstbeteiligung müssen Sie im Falle der Inanspruchnahmen der Teilkaskoversicherung bezahlen. Nutzen Sie den Kfz-Versicherungsvergleich und verschaffen Sie sich einen Überblick über die einzelnen Leistungen der Versicherungsgesellschaften und über die jeweiligen Tarife u.a in Abhängigkeit der eben beschrieben Selbstbeteiligung.




 






























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