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Kfz-Vollkaskoversicherung
Zu Beginn muss gesagt werden, dass die Vollkaskoversicherung keine Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Diese frei gewählte Zusatzversicherung deckt nur Schäden ab, die am eigenen Auto entstanden sind und schließt das Leistungsspektrum einer Teilkaskoversicherung mit ein. Neben diesem
bekannten Leistungsspektrum sind in
der Kfz-Vollkaskoversicherung folgende Schäden mit inbegriffen: Durch fremde
verursachte Mut-oder böswillige
Beschädigungen des Kfz und Unfallschäden am eigenen
Fahrzeug. Zu diesen gehören
selbstverschuldete Unfälle, bei Schäden durch
Fahrerflucht, falls ein
Unfallverusacher keine Haftpflichtversicherung besitzt - tritt somit
die eigene
Vollkaskoversicherung ein und ebenfalls in Schadensfällen wenn
der Verursacher
des Schadens nicht haftbar ist - im Falle bei Schäden von
nicht-deliktfähigen
Kindern. Wie bei der
Teilkaskoversicherung gibt es auch bei
der Vollkaskoversicherung Bestimmungskriterien nach denen der
Versicherungsbeitrag berechnet wird. Zu diesen gehören der
Schadensfreiheit-Rabatt, die Regionalklasse, die Typenklasseneinstufung
und
natürlich die Höhe der Selbstbeteiligung. Wie Sie
sehen, schließt eine Vollkaskoversicherung mehrere
externe Unfallquellen ein. Ob sich eine
Vollkaskoversicherung aber lohnt, muß der Kfz-Halter selber
entscheiden, denn
ist ihm das Auto zu alt, müssen die
Versicherungsbeiträge für eine Vollkaskoversicherung
nicht gezahlt werden. |